KLuG im Herbst 2024

KLuG rechnet für diesen Herbst mit einer überdurchschnittlichen Prämienerhöhung. Ursache sind die steigenden Gesundheitskosten, die ordentliche Teuerung in der Schweiz sowie späte Kostenfolgen der Corona-Pandemie. Diese Entwicklung gilt für die Branche insgesamt. Für die KLuG Krankenversicherung kommt spezifisch hinzu, dass sie aufgrund eines markanten Zuwachses an Versicherten in den Jahren 2022 auf 2023 neuerdings in den Risikoausgleichsfonds der Schweizer Krankenversicherer einzahlen muss. Grundsätzlich ist der Versichertenzuwachs erfreulich, hat aber auch den Nachteil, dass die Reserven pro Versichertem zunächst tiefer sind als in den Vorjahren und in den Folgejahren über die Prämien aufgebaut werden müssen.

Die Reserven spiegeln sich in der sogenannten Solvenzquote, einer Modellrechnung für Worst-Case-Szenarien. KLuG hat trotz der in diesem Jahr aussergewöhnlich tiefen Solvenzquote keine Probleme, die erfahrungsgemäss auftretenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten und Leistungserbringern zu erfüllen. Nichtsdestotrotz nimmt KLuG die Situation ernst und hat Massnahmen eingeleitet.

Die konkrete Ausgestaltung der Prämien bedarf der Genehmigung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Die Prämien dürfen nach der Pressekonferenz des Bundesamtes für Gesundheit (in der Regel per Ende September) bekannt gegeben werden.

Weitere Informationen:

Der Risikoausgleich ist eine tragende Säule im Gesundheitssystem der Schweiz. Mit dem Risikoausgleich werden die unterschiedlichen Risikostrukturen zwischen den Krankenversicherern ausgeglichen, damit alle Versicherten, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und Risikoprofil Zugang zu vergleichbaren Krankenkassenprämien innerhalb einer Region, einer Altersgruppe und eines Versicherungsmodells haben. Die Risikoabgaben und Ausgleichsbeträge werden anhand der nationalen Daten sämtlicher Krankenversicherer berechnet und durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt. Durch das Kostenwachstum und den medizinischen Fortschritt verändert sich die Berechnungsgrundlage des Risikoausgleichs jedes Jahr. Erst wenn alle Daten der Krankenversicherer aus der ganzen Schweiz bei der Gemeinsamen Einrichtung Krankenversicherungsgesetz (GE KVG) zusammengetragen sind, kann die Berechnung des definitiven Risikoausgleichs erfolgen. Da die aktuellen Daten erst im Nachhinein zur Verfügung stehen, müssen die einzelnen Krankenversicherer für die Prämienkalkulation des folgenden Jahres auf die Daten aus den zurückliegenden zwei Jahren zurückgreifen und die Höhe des Risikoausgleichs schätzen. Insbesondere bei Versicherern mit einem stark fluktuierenden Versichertenbestand kann dieser Zeitverzug zu einer Diskrepanz zwischen den kalkulierten und den tatsächlichen Gesundheitskosten führen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) berechnet die Solvenzquoten der Krankenversicherer jeweils jährlich im Rahmen eines sogenannten Solvenztests. Dabei handelt es sich um eine Modellrechnung, welche die versicherungstechnischen Risiken einer Krankenasse und die aktuellen Markt- und Kreditrisiken berücksichtigt. Unter anderem werden dabei elf Szenarien − zum Beispiel eine drastische Konjunkturbaisse oder eine extreme Pandemie − durchgespielt und geprüft, ob die Versicherung diesen Situationen gewachsen wäre. Wie beim Stresstest der Banken oder beim Elchtest in der Automobilindustrie bezieht sich die Solvenzquote eines Krankenversicherers auf das schlechteste aller möglichen Szenarien. Das Eintreten eines solchen Szenarios hat eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit.

Die aktuelle Situation zeichnete sich schon im Hebst 2023 ab. Geschäftsleiterin Yvonne Dempfle und Verwaltungsrat Andreas Blank haben die Hintergründe im Video-Interview dargelegt: https://www.klug.ch/klug/aktuelles/interview