Das ändert sich 2025 bei Ihrer Versicherung
Für das Jahr 2025 haben sich bei Ihrer Versicherung einzelne Änderungen ergeben.
Für das Jahr 2025 haben sich bei Ihrer Versicherung einzelne Änderungen ergeben.
Die Prämien für Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Altersjahres beinhalten einen Rabatt von 74% bis 78%, (abhängig vom Kanton).
Mit der Vollendung des 18. Altersjahres erfolgt für Jugendliche per 1. Januar des folgenden Jahres die Umteilung in die Prämienstufe der Erwachsenen mit einer ordentlichen Franchise von CHF 300.–. Damit entfällt der bis dahin geltende Kinderrabatt.
Bis zum 25. Altersjahr unterstützen wir jedoch alle Jugendlichen mit einem Rabatt zwischen 15% – 28%, (abhängig vom Kanton).
Jugendlichen, die das 25. Altersjahr vollendet haben, dürfen wir gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) den Jugendrabatt in Form einer Jugendprämie nicht mehr gewähren. Es erfolgt die Umteilung in die Erwachsenenprämie. Für eine günstigere Prämie empfehlen wir eine Erhöhung der Jahresfranchise oder ein alternatives Versicherungsmodell.
Ausser in Genf werden die Prämien in allen anderen Kantonen bei HOSPITAL COMFORT um 32, bei HOSPITAL BONUS COMFORT um 2 und bei HOSPITAL PLUS um 4 Prozent gesenkt. Zudem erhalten Versicherte der Produkte CURA und HOSPITAL PLUS BONUS auch im Jahr 2025 einen Prämienabschlag von 5%.
Bei COMPLETA steigen aufgrund der Teuerung die Monatsprämien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 6 und 25 Jahren zwischen 5.05 Franken und 8.40 Franken und für Erwachsene ab 31 zwischen 8.45 Franken und 15.40 Franken. Bei Kindern bis 5 Jahre und jungen Erwachsenen der Altersgruppe 26 bis 30 bleiben die Prämien unverändert. Bei COMPLETA EXTRA werden die Prämien aufgrund der Teuerung um 4 Prozent erhöht. Bei HOSPITAL COMFORT, BONUS COMFORT und HOSPITAL PLUS werden die Prämien im Kanton Genf aufgrund der kantonalen Spitalplanung um 6 Prozent erhöht.
Bis zur Vollendung des 18. Altersjahres sind die Produkte KLuG Advocare PLUS und EXTRA gratis. Ab 1. Januar werden diese Produkte zu 50% prämienpflichtig.
Mit der Vollendung des 25. Altersjahres entfällt der Jugendrabatt und die Produkte werden per 1. Januar zu 100% prämienpflichtig.
Bei den Zusatzversicherungen sind die Prämientarife in der Regel nach Lebensalter abgestuft. Die Tarifstufen sind in Fünfjahresgruppen gegliedert (0 bis 5 Jahre, 6 bis 10 Jahre usw.). Die Umteilung in die nächsthöhere Altersgruppe erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Auf der Versicherungspolice ist angegeben, ob die Prämien nach Lebensalter abgestuft sind und wann die letzte altersbedingte Anpassung erfolgte.
Kundinnen und Kunden mit der ambulanten Krankenpflege-Zusatzversicherung PRIMEO profitieren ab 1. Januar 2025 von zusätzlichen Leistungen bei gleichbleibender Prämie.
Auf Basis der Kundenbedürfnisse haben wir folgende fünf Leistungsbausteine aufgenommen:
– Unterbringung von Begleitpersonen (Rooming-in)
– Unterstützung im Haushalt
– Kinderbetreuung und Kinderhütedienst
– Betreuung von Haustieren
– Besuch im Thermalbad
Die Leistungen sowie die Leistungsvoraussetzungen sind in den Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) integriert.
Weitere Informationen: klug.ch/primeo
Ihre private oder halbprivate Spitalzusatzversicherung deckt unter anderem die freie Arzt- und Spitalwahl, Komfort sowie Hotellerie-Leistungen. Zur Vergütung dieser Leistungen verhandeln wir mit den Spitälern regelmässig Tarife und setzen uns so für faire Preise und bezahlbare Prämien ein. Bei Uneinigkeit kommt es zum sogenannten vertragslosen Zustand für die halbprivate oder private Abteilung. Damit wir die Leistungskosten auf dem bisherigen Niveau halten können, führen wir ab 1. Januar 2025 einen Selbstbehalt von 30 Prozent auf Behandlungen in Spitälern ohne vertraglich geregelte Mehrleistungen ein. Eine laufend aktualisierte Liste der betroffenen Spitäler kann auf der Webseite von KLuG eingesehen werden. Diese Änderung erfolgt gestützt auf die Ziffer 16 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung. Versicherte Personen, welche damit nicht einverstanden sind, haben das Recht, die Spitalzusatzversicherung per 31. Dezember 2024 schriftlich zu kündigen. Die Kündigung muss bis zum 29. November 2024 bei uns eintreffen.
HOSPITAL ECO / PLUS / COMFORT / PLUS BONUS / COMFORT BONUS / PLUS CLASSICA / COMFORT CLASSICA mit Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) 2014 erhalten beim Eintritt ins AHV-Alter die Langzeitpflegeversicherung CURA.
Die Aufnahme erfolgt per 1.1.2025 ohne Gesundheitsprüfung. Die Höhe der Tagespauschale richtet sich nach der jeweils abgeschlossenen Spitalzusatzversicherung. Die genauen Angaben zum Produkt sind zusammen mit der monatlichen Prämie für CURA auf Ihrer Police ersichtlich.
Versicherte mit Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) 2016 haben keinen Anspruch auf die CURA-Langzeitpflegeversicherung. Sie können diese jedoch mit einer Gesundheitsdeklaration beantragen.
→ Verzichtserklärung bei Versicherungszuteilungen zu CURA
Falls Sie trotz dieser Vorteile auf die zugeteilten Versicherungsprodukte verzichten möchten, teilen Sie uns dies bitte für die CURA-Langzeitpflegeversicherung bis spätestens zum 31.12.2024 schriftlich mit. Dann wird Ihre Versicherungsdeckung per 1.1.2025 nicht in Kraft treten.
Weitere Informationen: klug.ch/cura
Mit der Vollendung ihres 20. Altersjahres entfällt per 1. Januar des folgenden Jahres der Versicherungsschutz für Behandlungskosten bei Zahnfehlstellungskorrekturen aus den Produkten TOP und COMPLETA.
Um Versicherungslücken zu vermeiden, erhalten die Versicherten per 1.1.2025 die Zahnpflegeversicherung DENTAplus Bronze ohne Gesundheitsprüfung.
Die monatlichen Prämien und die versicherten Leistungen für zahnärztliche Behandlungen, Prophylaxe, zahnärztliche Kontrollen, Kieferchirurgie sowie Kieferorthopädie sind auf Ihrer Police ersichtlich.
→ Verzichtserklärung bei Versicherungszuteilungen zu DENTAplus Bronze
Falls Sie trotz dieser Vorteile auf die zugeteilten Versicherungsprodukte verzichten möchten, teilen Sie uns dies bitte für die DENTAplus Bronze bis spätestens zum 31.12.2024 schriftlich mit. Dann wird Ihre Versicherungsdeckung per 1.1.2025 nicht in Kraft treten.
Weitere Informationen: klug.ch/dentaplus
Grundsätzlich wird bei allen Versicherten die Versicherung per 1. Januar 2025 aufgehoben.
Für Versicherte, die weiterhin erwerbstätig sind, kann die Versicherung bis zum 70. Altersjahr wie folgt weitergeführt werden:
Wenn Sie von dieser Möglichkeit profitieren möchten, teilen Sie uns dies bitte bis zum 31.1.2025 schriftlich mit.
Bei Kindern mit Jahrgang 2021 wird die Todesfallsumme per 1. Januar 2025 entsprechend dem Versicherungsantrag automatisch auf CHF 10’000.– erhöht.
Höchstversicherungssummen: Versicherte nach vollendetem 65. Altersjahr (Jahrgang 1959)
Bei Versicherten nach vollendetem 65. Altersjahr werden die Versicherungssummen per 1. Januar 2025 automatisch wie folgt reduziert:
Tod: maximal CHF 20’000.– / Invalidität: maximal CHF 100’000.– (ohne Progression)
Bei Kindern mit Jahrgang 2021 wird das Todesfallkapital per 1. Januar 2025 entsprechend dem Versicherungsantrag automatisch auf CHF 10’000.– erhöht. Das Schlussalter wird am 31. Dezember nach Vollendung des 59. Altersjahr erreicht.
Die Kündigung der Grundversicherung muss bis Freitag, 29. November 2024, 16.00 Uhr bei der KLuG eingetroffen sein.
Die Zusatzversicherungen nach VVG können nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von einem Jahr bis 30. September 2024, 16.00 Uhr (Eintreffen des Briefes bei KLuG) per 31. Dezember 2024 schriftlich gekündigt werden. Zusatzversicherungen, deren Prämien sich ändern, können innert 30 Tagen nach Eintreffen der Änderungsmitteilung auf das Datum der Änderung schriftlich gekündigt werden.