Gilt neu ab 1. Januar 2025
Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.
Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:
Liste der Spitäler mit Selbstbehalt (PDF)
Gilt bis Ende 2024
Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.
Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:
Liste der Spitäler ohne vertraglich geregelte Mehrleistungen (PDF)