Tarifverhandlungen

Mit Ihrer privaten oder halbprivaten Spitalzusatzversicherung zahlen Sie für die freie Arztwahl, Komfort- und Hotellerie-Leistungen.

Konkret heisst das: 

Ein- oder Zweibettzimmer sowie pflegerische Mehrleistungen. Zur Vergütung dieser Leistungen verhandeln die Versicherer mit den Spitälern regelmässig neue Tarife. Dabei setzen sie sich für faire Preise und transparente Abgeltungsmodelle ein. So sorgen sie dafür, dass Ihre Prämien bezahlbar bleiben.

Solche Tarifverhandlungen können vorübergehend in einer Sackgasse enden. Wenn keine Einigung mit dem entsprechenden Spital gelingt, führt das zu einem sogenannten vertragslosen Zustand für die halbprivate oder private Abteilung. Je nach Spitalzusatzversicherung bedeutet dies, dass Sie als Kunde für die Kosten teilweise oder vollständig selbst aufkommen müssen.

Ist meine Zusatzversicherung betroffen und wie kann ich zusätzliche Kosten vermeiden?

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung keine Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen die Möglichkeit auf, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Liste der Spitäler und Belegärzte ohne Kostendeckung (PDF)

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung keine Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen die Möglichkeit auf, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Liste der Spitäler und Belegärzte ohne Kostendeckung (PDF)

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung keine Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen die Möglichkeit auf, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Liste der Spitäler und Belegärzte ohne Kostendeckung (PDF)

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Liste der Spitäler ohne vertraglich geregelte Mehrleistungen (PDF)

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Liste der Spitäler mit Selbstbehalt (PDF)

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Liste der Spitäler ohne vertraglich geregelte Mehrleistungen (PDF)

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Liste der Spitäler mit Selbstbehalt (PDF)

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Liste der Spitäler ohne vertraglich geregelte Mehrleistungen (PDF)

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Liste der Spitäler mit Selbstbehalt (PDF)

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Liste der Spitäler ohne vertraglich geregelte Mehrleistungen (PDF)

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Liste der Spitäler mit Selbstbehalt (PDF)

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Liste der Spitäler ohne vertraglich geregelte Mehrleistungen (PDF)

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Liste der Spitäler mit Selbstbehalt (PDF)

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Liste der Spitäler ohne vertraglich geregelte Mehrleistungen (PDF)

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Liste der Spitäler mit Selbstbehalt (PDF)

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Liste der Spitäler ohne vertraglich geregelte Mehrleistungen (PDF)

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Liste der Spitäler ohne vertraglich geregelte Mehrleistungen (PDF)

Häufig gestellte Fragen

Uns ist es wichtig, die Leistungskosten und damit die Prämien zu stabilisieren und konstant zu halten. Um dies sicherzustellen, führen wir mit Spitälern konsequente Verhandlungen. Deshalb haben wir uns entschieden, nur mit Spitälern Verträge abzuschliessen, die bei KLuG-Patientinnen und -Patienten keine auffallend hohen Kosten aufweisen.

Wir sind bestrebt, mit allen qualitativ gut und effizient arbeitenden Spitälern Verträge für Halbprivat- und Privatabteilungen abzuschliessen. Zu einem vertragslosen Zustand kommt es nur im Ausnahmefall. Und zwar dann, wenn mehrstufige Verhandlungen scheitern.

Das ist unterschiedlich. Ein vertragsloser Zustand ist weder für die Versicherung noch für das Spital eine wünschenswerte Situation. Die Versicherung verärgert betroffene Kundinnen und Kunden, und das Spital verliert wichtige Einnahmen. Daher bemühen sich beide Seiten, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden. Da die Positionen in solchen Fällen oft weit entfernt sind, kann ein solcher Zustand erfahrungsgemäss zwischen zwei und sechs Monaten anhalten, in seltenen Fällen auch länger.

Falls Sie bereits eine Kostengutsprache für Ihren Eingriff erhalten haben, sind Sie nicht betroffen. Falls Sie unsicher sind oder keine Kostengutsprache erteilt wurde, ist es uns besonders wichtig, dass Sie uns kontaktieren. Wir beraten Sie jederzeit gerne und setzen alles daran, Ihnen einen erstklassigen Service zu bieten. Gemeinsam finden wir ein gleichwertiges Spital in Ihrer Nähe, in dem die Kosten gemäss Ihrer Spitalzusatzversicherung gedeckt sind.

Je nach Grösse und Bedeutung eines Spitals informieren wir unsere Versicherten proaktiv über einen vertragslosen Zustand und seine Beendigung.

Bei einem ausgewiesenen Notfall ist jedes Spital verpflichtet, die nötigen ärztlichen Leistungen zu erbringen. Die Kosten für den Aufenthalt in der Notfallstation bzw. in der allgemeinen Abteilung gehen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und sind grundsätzlich gedeckt.

Besteht mit dem Spital kein Vertrag, müssen Sie bei einem Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung für die Kosten teilweise oder vollständig selbst aufkommen.

Wichtig: Betroffene Spitäler sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über den vertragslosen Zustand gegenüber KLuG zu informieren.

Nein. Es gelten sowohl im Krankheitsfall als auch bei einem Unfall die gleichen Bedingungen.

Wichtig: Betroffene Spitäler sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über den vertragslosen Zustand gegenüber KLuG zu informieren.