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Sind Sie mit uns zufrieden? Dann sagen Sie es weiter! Wir schenken Ihnen bis zu 100 Franken für jeden Neukunden, den Sie uns vermitteln.

Versicherte, die bei KLuG obligatorisch krankenpflegeversichert sind, haben die Möglichkeit neue Mitglieder zu werben und eine Belohnung zu erhalten.

Wenn ein neuer Versicherungsvertrag (Obligatorische Krankenpflegeversicherung und mindestens eine Zusatzversicherung nach VVG), aufgrund der Mitgliederwerbung einer bereits bei der KLuG versicherten Person zustande kommt, erhält die vermittelnde Person eine Weiterempfehlungsbelohnung von 100 Franken.

Vorgehen:

  1. Online-Formular ausfüllen
    Geben Sie uns die Kontaktangaben von Ihnen sowie der Person an, die Sie weiterempfehlen möchten.
  2. Empfohlene Person erhält Angebot
    Die Person, welche Sie weiterempfehlen, erhält von uns ein unverbindliches Angebot.
  3. Belohnung nach Abschluss
    Schliesst Ihre empfohlene Person eine Grund- und eine Zusatzversicherung bei uns ab, überweisen wir Ihnen bis zu 100 Franken. Schliesst Ihre empohlene Person nur die Grundversicherung bei uns ab, überweisen wir Ihnen 50 Franken.

Grundsätzliches

Versicherte, die bei KLuG obligatorisch krankenpflegeversichert sind, haben die Möglichkeit neue Mitglieder zu werben. Das «Kunden werben Kunden»-Programm ist ein Instrument zur Adressgenerierung, um bestehende Kunden zu belohnen, die durch aktive Mund-zu-Mund-Werbung interessierte Personen der KLuG weiterempfehlen.

Wenn ein neuer Versicherungsvertrag aufgrund der Mitgliederwerbung einer bereits bei der KLuG versicherten Person zustande kommt, erhält die vermittelnde Person eine Weiterempfehlungsbelohnung von bis zu 100 Franken.

KLuG behält sich das Recht vor, das Geschenk jederzeit durch andere Vermittlungsgeschenke zu ersetzen oder die Freundschaftswerbungsaktion auf jeden beliebigen Zeitpunkt wieder zu beenden. Selbstverständlich werden bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene Empfehlungen aber noch zu den hier aufgeführten Bedingungen berücksichtigt.

  1. Die angeworbene Person muss ein Neukunde sein. Sie darf nicht schon bei der KLuG versichert sein und ein aktives gültiges Vertragsverhältnis aufweisen. Die angeworbene Person schliesst die obligatorische Krankenpflegeversicherung und mindestens eine Zusatzversicherung nach VVG (KTI und UTI ausgenommen) bei KLuG ab, damit der empfehlenden Person ein Geschenk von 100 Franken ausbezahlt wird. Die angeworbene Person schliesst die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei KLuG ab, damit ein Geschenk von 50 Franken ausbezahlt wird.
     
  2. Weiterempfehlungen von Eltern für ihre minderjährigen Kinder bzw. Kinder, die im gleichen Haushalt leben und unter der gleichen Police versichert sind, sind vom Programm ausgenommen.
     
  3. Die weiterempfehlende Person ist KLuG versichert, mindestens 18 Jahre alt und steht mit KLuG in keiner anderen vertraglichen Beziehung als das Versicherungsvertragsverhältnis. Mitarbeitende, Zulieferer etc.  von KLuG sind vom Programm ausgeschlossen.
     
  4. Die Vermittlung eines Neukunden muss von einer natürlichen Person stammen. Unternehmen und berufsmässig als Vermittler tätige Personen (Makler, Broker etc.) sind vom Programm ausgeschlossen. Neukunden können nicht sich selbst als Neukunden vermitteln.
     
  5. Die Vermittlung des Neukunden ist mit dem «Kunden werben Kunden»- Formular per Post, E-Mail oder auf www.klug.ch vorzunehmen. Die Freundschaftswerbung muss klar auf der Versicherungsofferte bzw. auf dem Antragsformular des Neukunden vermerkt sein.
     
  6. KLuG vermerkt die werbende Person auf jeder Versicherungsofferte, die sie aufgrund einer Freundschaftswerbung ausstellt.
     
  7. Für jede Weiterempfehlung gibt es nur eine weiterempfehlende Person. Bei mehreren weiterempfehlenden Personen geht die Belohnung an diejenige Person, deren Weiterempfehlung zuerst bei KLuG eingetroffen ist.
     
  8. Trifft die Mitgliederwerbung erst nach dem Zustandekommen des Vertragsverhältnisses ein, erfolgt kein Geschenk.
     
  9. Die Überweisung der Belohnung nach erfolgreicher Weiterempfehlung erfolgt auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto. Sie erfolgt sobald die erste Prämie vom Neukunden beglichen worden ist. Neben dieser Belohnung hat die weiterempfehlende Person keinen Anspruch auf irgendeine Vergütung oder auf Auslagenersatz. Insbesondere, wenn ein der KLuG angegebener Kontakt nicht berücksichtigt werden kann, besteht kein Anspruch auf eine Belohnung.

Die beschriebenen Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein, damit der Anspruch auf das Geschenk besteht. KLuG behält sich das Recht vor, die Aktion auf jeden beliebigen Zeitpunkt und ohne Begründung wieder beenden zu können. Bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene Empfehlungen werden selbstverständlich bearbeitet und ausgeführt. Empfehlungen, die nach Beendigung der Aktion bei der KLuG eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt.

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