Nun bleibt mehr Zeit um den einzelnen Hobbys nachzugehen oder Freunde und Bekannte zu treffen. Mit der Pensionierung rückt aber auch das Thema Alter und Gesundheit immer mehr in den Vordergrund.
Alter und Pensionierung
Schon vor der Pensionierung sind verschiedene Punkte abzuklären: Zum Beispiel wann Sie sich für die AHV anmelden sollen oder ob Sie Ihre berufliche Vorsorge (2. Säule) in Form eines einmaligen Kapitalbezugs auszahlen lassen wollen. Die Schweizer Behörden bieten Ihnen online viele Informationen rund um die Pensionierung.
Haben Sie daran gedacht, dass Sie mit der Pensionierung nun nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber unfallversichert sind? Die Unfalldeckung wird nun in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeschlossen. Teilen Sie uns das einfach schriftlich mit. Unfall
Überprüfen Sie auch Ihre Zusatzversicherungen. Wenn Sie die Unfalldeckung bei den Zusatzversicherungen ausgeschlossen haben, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, diese wieder einzuschliessen. Eine kurze Mitteilung per Post oder E-Mail genügt. Der Einschluss hat vor dem 70. Geburtstag zu erfolgen.