FAQ: Arbeitslosigkeit
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie durch das RAV unfallversichert. Die Unfalldeckung kann also in der gesetzlichen Grundversicherung ausgeschlossen bleiben. Falls Sie ausgesteuert werden, muss die Unfalldeckung in der Gesetzlichen Grundversicherung wieder eingeschlossen werden.
Bei Unfall ja, bei Krankheit nur für eine begrenzte Zeit. Es empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer Taggeldversicherung. Im Idealfall übernehmen Sie die Taggeldversicherung des letzten Arbeitgebers. Dort kann das Übertrittsrecht während einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden. Dabei können Sie in die Einzeltaggeldversicherung wechseln ohne eine Gesundheitsdeklaration machen zu müssen. Fragen Sie bei Ihrem letzten Arbeitgeber nach.