Eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mit Krebsabstrich wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung alle drei Jahre (abzüglich der Kostenbeteiligung) bezahlt, unter der Voraussetzung, dass zuvor zwei jährliche Kontrollen ohne pathologischen Befund durchgeführt wurden. Sollten jedoch medizinische Indikationen oder Befunde vorliegen, die eine engmaschigere Kontrolle erfordern, werden solche Untersuchungen entsprechend der Notwendigkeit von der Grundversicherung übernommen.
Wird die Vorsorgeuntersuchung nicht von der Grundversicherung übernommen, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme aus den Zusatzversicherungen. Bei KLuG werden aus den Versicherungen SANA oder COMPLETA Beiträge an gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen ausgerichtet.