Franchise
Die ersten Heilungskosten welche bei einer Behandlung anfallen, muss der Versicherte selber tragen.
Diesen Betrag nennt man Franchise. Die Franchise kann jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres geändert werden.
Erwachsene:
Die gesetzliche Mindestfranchise für Versicherte ab 18 Jahren beträgt CHF 300.– pro Kalenderjahr. Bei einem Selbstbehalt von maximal CHF 700.– beläuft sich der Höchstbetrag pro Kalenderjahr so auf maximal CHF 1'000.–. KLuG bietet Ihren Versicherten die Möglichkeit, die Franchise freiwillig bis auf maximal CHF 2'500.– zu erhöhen. Sie erhalten dafür einen Prämienrabatt.
Kinder:
Für Kinder gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Jahresfranchise. Das bedeutet, dass die Eltern lediglich den Selbstbehalt, der über die Heilungskosten erhoben wird, übernehmen müssen. Dabei beläuft sich der Selbstbehalt auf maximal CHF 350.– pro Kalenderjahr.
Die Eltern haben die Möglichkeit, auch für ihre Kinder freiwillig eine Franchise zu wählen und so die Prämien zu reduzieren. Auch in diesem Fall beträgt der Selbstbehalt maximal CHF 350.– pro Kalenderjahr.
Bei mehreren Kindern, die alle bei KLuG versichert sind, beträgt der Höchstbetrag pro Kalenderjahr maximal den doppelten Höchstbetrag pro Kalenderjahr für ein Kind.
Selbstbehalt
Die Höhe des Selbstbehaltes beträgt 10 Prozent und wird über diejenigen Heilungskosten berechnet, die die gewählte Franchise übersteigen. Der Selbstbehalt beträgt für Erwachsene maximal CHF 700.– pro Kalenderjahr, für Versicherte unter 18 Jahren maximal CHF 350.– pro Kalenderjahr.
Bei Originalmedikamenten, für die ein entsprechend günstigeres Nachahmerprodukt (Generikum) zur Verfügung steht, erhöht sich die Kostenbeteiligung auf 20 Prozent.
Spitalbeitrag
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt bei einem Spitalaufenthalt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft - und Verpflegung. Deshalb müssen sich alle Versicherten ab 18 Jahren mit CHF 15.– pro Spitaltag an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Spital beteiligen.