FAQ: Umzug

Bei einem Umzug gibt es viel zu tun. Trotzdem darf nicht vergessen werden, uns die neue Adresse rechtzeitig zu melden.

Die neue Adresse und das Datum der Abmeldung bei der alten Gemeinde muss schriftlich per Mail oder Post gemeldet werden.
Wenn der Umzug in eine andere Prämienregion erfolgt, kann sich die Prämie verändern. Sie erhalten dann eine neue Police mit den aktuellen Angaben über die Höhe der Prämien.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestimmt die Prämienregionen der Schweiz und welche Orte in eine Prämienregion gehören. In der Grundversicherung ist jede Krankenkasse dazu verpflichtet diese Prämienregionen zu übernehmen.

Das BAG gibt in folgenden Kantonen drei Prämienregionen vor: Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich. In diesen Kantonen gibt es zwei Prämienregionen: Basel-Land, Freiburg, Schaffhausen, Tessin, Waadt und Wallis. Das BAG hat für alle Kassen einheitlich festgelegt, welche Orte diese Prämienregionen umfassen.

In allen übrigen Kantonen gibt es nur eine Prämienregion. 

Die Prämie der Krankenkassen widerspiegeln die Gesundheitskosten. In städtischen Gebieten ist das Angebot an Spezialkliniken und Arztpraxen höher als in ländlichen Gebieten. Das wirkt sich auf die Gesundheitsausgaben pro Versicherter aus.

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 Adressänderung