Ich habe noch Rechnungen gefunden, die ich noch nicht eingereicht habe. Sind diese schon verjährt?
Die Verjährung für Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt 5 Jahre ab Erhalt der Rechnung. Die Frist der Zusatzversicherungen beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Leistungsanspruch.