Kundenberatungauf, damit wir gemeinsam eine vernünftige Lösung finden können.
Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Familienzulagen. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Falls Sie AHV- bzw. IV-Bezüger sind und Ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Laut Bundesverfassung haben in der Schweiz lebende Personen Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Kontaktieren Sie in diesen Fällen das Sozialamt Ihres Wohnortes.