Spitalaufenthalt

Plötzlich ins Spital — das ist zu beachten:

Die Grundversicherung (BASIS) umfasst die gesetzlichen Leistungen. Sie deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Kantone erstellen Spitallisten. Auf diesen sind alle Listenspitäler, welche die Grundversorgung sicherstellen, aufgeführt. Sie können auch ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons wählen. Allerdings können dann, wenn die Kosten für die ausserkantonale Behandlung nur bis zu dem Betrag übernommen werden, der im Wohnkanton vergütet würde, Zusatzkosten anfallen. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, welche Leistungen wir Ihnen vergüten.

Wenn Sie zusätzlich zur BASIS eine Spitalzusatzversicherung abgeschlossen haben, dann haben Sie bei einem stationären Spitalaufenthalt eine grössere Wahlfreiheit. Je nach Spitalzusatzversicherung bestimmen Sie, in welchem Schweizer Spital und von welchem Arzt Sie betreut werden wollen und in welchem Zimmer (Einbett oder Zweibett) Sie liegen möchten.

Klären Sie vorzeitig bei uns ab, welche Versicherungsdeckungen Sie genau abgeschlossen haben. Informationen dazu finden Sie auf Ihrer Police.

Bei einem geplanten stationären Spitalaufenthalt füllen Sie in der Regel ein Anmeldeformular des Spitals aus, das Sie auch nach Ihrer Versicherungsdeckung (allgemeine, halbprivate oder private Abteilung) fragt. Aufgrund Ihrer Anmeldung bekommt KLuG vom Spital ein schriftliches Kostengutsprachegesuch, welches wir gemäss Ihrer Versicherungsdeckung beantworten. Für Fragen zu Ihrer Versicherungsdeckung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie Ihren Berater.

Es gibt auch Kosten welche nicht aus der Grundversicherung übernommen werden. Zu den Nichtpflichtleistungen gehören zum Beispiel Operationen, die in den Krankenversicherungsbedingungen nicht erwähnt sind, oder spezielle Behandlungen, Telefongespräche, Coiffeurbesuche sowie andere persönliche Auslagen.

Diese sollten Sie beim Eintritt ins Spital bereithalten. Die Karte enthält die wichtigsten administrativen Daten, die das Spital für Ihre Aufnahme und die Rechnungsstellung benötigt.

KLuG erhält die die Rechnung direkt vom Spital. Aus der Grundversicherung müssen Sie folgende Kosten übernehmen:

  • Ihre persönlich gewählte Jahresfranchise ( von CHF 300.— bis max. CHF 2'500.—)
  • 10 % Selbstbehalt, max. CHF 700.— pro Jahr
  • Einen Spitalkostenbeitrag von CHF 15.— pro Tag

Laut Gesetz muss jedes Spital bei einem Notfall eine erste Behandlung gewährleisten. Besteht kein Leistungsauftrag, sind die Spitäler verpflichtet, eine Verlegung in ein dafür zuständiges Spital durchzuführen, sobald dies der Gesundheitszustand des Patienten zulässt.

Ist eine Verlegung medizinisch notwendig, übernimmt das veranlassende Spital die Kosten
des Transportes. Wenn die Verlegung auf Ihren Wunsch erfolgt, müssen Sie die Kosten dafür selber tragen.

Die Kosten für einen Einweisungs— oder Rettungstransport werden zum Teil aus der Grund und, falls vorhanden, aus der Zusatzversicherung übernommen. Haben Sie keine Zusatzversicherung, können ungedeckte Kosten entstehen. Diese müssen Sie übernehmen.