Die COMPLETA deckt Komplementärmedizin, Fitnessabo, Brillengläser, Kontaktlinsen, Behandlungen im Ausland und vieles mehr ab.
COMPLETA
Schliessen Sie mit dem Komplettpaket die wichtigsten Deckungslücken der Grundversicherung.
90%, max. CHF 1'500.– pro Jahr gemäss Liste
90%, max. CHF 300.– pro Jahr
90%, max. CHF 750.– pro Jahr
75% max. CHF 200.– pro Bereich, max. CHF 500.– pro Jahr für anerkannte Kurse.
Gemäss Liste der . 75%, max. CHF 4'500.– pro Jahr
75%, max. CHF 10'000.– im Jahr , bis 20. Altersjahr
Aus COMPLETA erhalten Sie 90% der Kosten für ambulante Behandlungen bei Nichtvertragsärzten (exklusive Psychotherapien).
Nichtvertragsärzte, auch bekannt als Ärzte im Ausstand, lehnen es ab, ihre Leistungen zu den üblichen Tarifen abzurechnen. Sie sind nicht an die Tarife der Grundversicherung gebunden und können ihr Honorar selbst festlegen. Die Rechnungen stellen sie direkt den Patienten aus. Dies ermöglicht ihnen eine gewisse Flexibilität in der Preisgestaltung und Unabhängigkeit von den üblichen Abrechnungsregeln. Aus der Grundversicherung werden keine Kosten übernommen.
Zusätzlich zu den Transportleistungen der Grundversicherung erhalten Sie bis zu 100'000 pro Kalenderjahr für Rettungs-, Bergungs- oder Nottransporte in der Schweiz. Damit können Sie sicher gehen, dass Sie im Falle eines Notfalls angemessen versorgt werden.
Die Deckung gilt gesamthaft für inländische Rettungs-, Bergungs-, Verlegungs- und Nottransporte pro Kalenderjahr.
Aus COMPLETA erhalten Sie im Rahmen Ihrer Versicherung 90% der Kosten für Medikamente der Schulmedizin und 75% der Kosten für Heilmittel der Komplementärmedizin, die nicht von Ihrer Grundversicherung übernommen werden.
Es ist für die Kostenübernahme Voraussetzung, dass die verschriebenen Heilmittel ärztlich genehmigt und von Swissmedic anerkannt sind. Medikamente, die in der Liste spezieller Präparate oder von der Grundversicherung abgedeckt sind, werden nicht berücksichtigt. Es ist wichtig, dass nur zugelassene Behandlungen in Anspruch genommen werden, um eine angemessene Versorgung zu gewährleisten.
In EU- und EFTA-Ländern sowie Grossbritannien werden Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen, die über die Leistungen der Grundversicherung hinausgehen, aus COMPLETA erstattet. Ausländische Kostenbeteiligungen werden ab einem Betrag von über 300 Franken übernommen. Im übrigen Ausland erhalten Sie aus COMPLETA ebenfalls die Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, wobei Sie die schweizerische Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) selbst tragen müssen.
Bei einer Notfallbehandlung im Ausland (ambulant und stationär) gelten folgende Bedingungen:
- Sie befinden sich vorübergehend im Ausland.
- Ihre Heimreise oder Verlegung in die Schweiz ist nicht zumutbar.
- Sie lassen die notwendendigen Schritte über die Notrufzentrale (+41 43 340 16 25) organisieren.
- Bei ambulanten Behandlungen gilt als Voraussetzung, dass Sie sich temporär (bis max. 12 Monate) im Ausland befinden.
Bei gezielten Behandlungen im Ausland (ambulant) erhalten Sie 90% der Kosten bis maximal 1'000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen.
Prämienreduktion 10%
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Hinweise für spezielle Methoden
[1] Die Kosten der Therapiemethoden übernehmen wir ausschliesslich aus der COMPLETA EXTRA/COMPLETA PLUS Zusatzversicherung.
[2] Die Kosten dieser Therapiemethoden übernehmen wir nur aus der COMPLETA EXTRA/COMPLETA PLUS Zusatzversicherung. Führt diese ein EMR zertifizierter medizinischer Masseur oder Naturheilpraktiker durch, ist eine Kostenübernahme aus SANA oder COMPLETA mit Ergänzung aus COMPLETA EXTRA/COMPLETA PLUS möglich.
Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie in unserer Liste «Anerkannte Therapiemethoden der Komplementärmedizin».
[3] Die Kosten aus TOP oder COMPLETA sind limitiert – diese übernehmen wir je nach Produkt unterschiedlich. Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie auf unserer Liste «Anerkannte Behandlungsformen».