Alternativmedizin

Komplementärmedizin - weil Sie wissen, welche Behandlungsform zu Ihnen passt.

Komplementärmedizin steht als Sammelbegriff für alternative Behandlungsmethoden, Diagnoseverfahren und Heilmittel. Sie hat eine lange Tradition - einige Methoden reichen Jahrtausende zurück. Komplementärmedizin hilft Jung und Alt bei vielen Beschwerden und Krankheiten. 

Praktiziert wird sie von Ärzten, Naturheilpraktikern und Komplementärtherapeuten. Unter Komplementärtherapie versteht man eine Vielzahl an Behandlungen, welche primär die Selbstheilungskräfte aktivieren und regulierend wirken. 

Als Alternativmedizin hingegen, werden die einzelnen Fachrichtungen der Naturheilpraktiker, wie Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) oder Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN), bezeichnet. Weitere Synonyme sind: Naturmedizin, Erfahrungsmedizin, Volksmedizin, Ganzheitsmedizin.

Schul- und Komplementärmedizin basieren auf unterschiedlichen Behandlungsansätzen: Erstere orientiert sich an Symptomen und organischen Veränderungen.

Die Komplementärmedizin geht von einem ganzheitlichen Menschenbild aus und beleuchtet den Hintergrund einer Krankheit: Wie sehen Biografie und Umfeld, Stärken und Schwächen des Menschen aus? Sie versucht, die Ressourcen des Patienten zu stärken, um ihn zu heilen. Sie fördert die Selbstwahrnehmung, die Eigenverantwortung sowie die Kompetenz im Umgang mit Beschwerden und Krankheiten. Schul- und Komplementärmedizin schliessen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.

Dennoch lässt sich die Alternativmedizin auch als alleinige Behandlung einsetzen. Ideal ist eine integrierte, koordinierte Therapie. Informieren Sie Ihren Arzt, Naturheilpraktiker oder Komplementärtherapeuten über alle Ihre Behandlungen. Die Grenzen der Komplementärmedizin sind akute Notfälle, chirurgische Eingriffe und lebensbedrohende Krankheiten. Für diese Fälle ist die Schulmedizin zuständig.

Wenn Sie Komplementärmedizin nutzen wollen, lohnt sich in jedem Fall eine Zusatzversicherung. Denn die Grundversicherung deckt nur einen kleinen Teil ab: Ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin darf die Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) nur dann übernehmen, wenn der Arzt einen anerkannten FMH-Fähigkeitsausweis besitzt und eine der fünf definierten Methoden anwendet:

  • Anthroposophische Medizin
  • Klassische Homöopathie
  • Phytotherapie
  • Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
  • Akupunktur

Die Kosten werden nach dem ärztlichen Tarif im Wohnkanton oder am Arbeitsort zurückerstattet. Verfügt Ihr Arzt nicht über eine anerkannte Weiterbildung oder gehen Sie zu einem chinesischen Arzt oder einem Therapeuten, wird die Akupunkturbehandlung aus den Zusatzversicherungen SANAund COMPLETA vergütet, sofern es sich um einen von uns anerkannten Arzt, Naturarzt oder Komplementärtherapeuten handelt.