Es kann sein, dass Sie sich für einen geplanten Eingriff ins Ausland begeben oder dass Sie während Ihres Urlaubs plötzlich krank werden. Uns ist es wichtig, dass Sie in jedem Fall den optimalen Versicherungsschutz haben.
Ausland
COMPLETA 90% bis CHF 1'000.–
Für gezielt geplante, im Ausland durchgeführte, ambulante Behandlungen erhalten Sie 90% der Kosten bis CHF 1'000.– pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind alternativmedizinische und zahnärztliche Behandlungen.
PRIMEO nach vorgängiger Kostengutsprache
Sie erhalten die Kosten für gezielt geplante im Ausland durchgeführte ambulante Behandlungen, wenn Sie vorher eine Kostengutsprache bei uns einholen. Es gelten dieselben Voraussetzungen und Limiten wie in der Schweiz (z.B. für Komfortleistungen, Übernachtungen, Arzt- und Spitalwahl, usw.).
HOSPITAL ECO CHF 500.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr
HOSPITAL Halbprivat CHF 1'500.– pro Tag, unlimitierte Dauer mit Kostengutsprache
HOSPITAL Privat Volle Kostendeckung, unlimitierte Dauer mit Kostengutsprache
HOSPITAL PLUS CHF 1'000.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr
HOSPITAL PLUS BONUS CHF 1'000.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr
HOSPITAL COMFORT BONUS CHF 1'500.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr
HOSPITAL COMFORT CHF 1'500.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr
HOSPITAL FLEX 1 CHF 500.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr
HOSPITAL FLEX 2 CHF 1'000.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr
Kostengutsprache muss vor der stationären Behandlung im Ausland bei der KLuG Krankenversicherung eingeholt werden. Als Grundlage für eine Kostengutsprache gilt das Krankenversicherungsgesetz.
OKP
Krankenversicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Ferien, Geschäftsreise, Sprachaufenthalt) in einem EU-/EFTA-Staat:
In einem solchen Fall sollten Sie die europäische Krankenversicherungskarte, die Sie von Ihrem Krankenversicherer erhalten haben, mitnehmen. Diese Karte gibt Ihnen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft Anspruch auf alle medizinischen Leistungen, die sich unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen.
Sie haben Anspruch auf die medizinischen Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates, wie wenn Sie dort versichert wären. Die Kosten werden in der Regel vom aushelfenden Versicherungsträger des Aufenthaltsstaates aushilfsweise übernommen und über ein spezielles Verfahren beim zuständigen Krankenversicherer oder beim zuständigen Unfallversicherer in der Schweiz zurückgefordert. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach den Vorschriften des Landes, wo die Behandlung vorgenommen wird und muss in der Regel vor Ort bezahlt werden. Dafür entfällt die Kostenbeteiligung in der Schweiz.
Krankenversicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Ferien, Geschäftsreise, Sprachaufenthalt) in einem nicht EU-/EFTA-Staat:
Bei Notfallbehandlung im Ausland (Unfälle und Erkrankung im Ausland, wo eine Rückkehr in die Schweiz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist), werden die Kosten bis maximal zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte, vergütet.
TOP
Für ambulante Notfallbehandlungen während eines vorübergehenden Auslandaufenthaltes bis 12 Monate erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen.
Voraussetzungen: Eine Heimreise oder Verlegung in die Schweiz ist nicht zumutbar. Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.
COMPLETA
Für ambulante Notfallbehandlungen während eines vorübergehenden Auslandaufenthaltes bis 12 Monate erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen.
Voraussetzungen: Eine Heimreise oder Verlegung in die Schweiz ist nicht zumutbar. Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.
OKP
Krankenversicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Ferien, Geschäftsreise, Sprachaufenthalt) in einem EU-/EFTA-Staat:
In einem solchen Fall sollten Sie die europäische Krankenversicherungskarte, die Sie von Ihrem Krankenversicherer erhalten haben, mitnehmen. Diese Karte gibt Ihnen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft Anspruch auf alle medizinischen Leistungen, die sich unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen.
Sie haben Anspruch auf die medizinischen Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates, wie wenn Sie dort versichert wären. Die Kosten werden in der Regel vom aushelfenden Versicherungsträger des Aufenthaltsstaates aushilfsweise übernommen und über ein spezielles Verfahren beim zuständigen Krankenversicherer oder beim zuständigen Unfallversicherer in der Schweiz zurückgefordert. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach den Vorschriften des Landes, wo die Behandlung vorgenommen wird und muss in der Regel vor Ort bezahlt werden. Dafür entfällt die Kostenbeteiligung in der Schweiz.
Krankenversicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Ferien, Geschäftsreise, Sprachaufenthalt) in einem nicht EU-/EFTA-Staat:
Bei Notfallbehandlung im Ausland (Unfälle und Erkrankung im Ausland, wo eine Rückkehr in die Schweiz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist), werden die Kosten bis maximal zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte, vergütet.
HOSPITAL ECO CHF 500.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr für Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen.
HOSPITAL HalbprivatCHF 1'500.– pro Tag, max. unlimitierte Dauer für Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen.
HOSPITAL Privat Volle Kostendeckung, unlimitierte Dauer für Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen.
HOSPITAL PLUS CHF 1'000.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr für Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen.
HOSPITAL PLUS BONUS CHF 1'000.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr für Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen.
HOSPITAL COMFORT BONUS Gesamte Kostenübernahme für max. 60 Tage pro Kalenderjahr für Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, sofern ein Rücktransport in die Schweiz nicht zumutbar ist.
HOSPITAL COMFORT Gesamte Kostenübernahme für max. 60 Tage pro Kalenderjahr für Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, sofern ein Rücktransport in die Schweiz nicht zumutbar ist.
HOSPITAL FLEX 1 CHF 500.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr für Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen.
HOSPITAL FLEX 2 CHF 1'000.– pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr für Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen
Auf Reisen in den EU-Raum unbedingt die Versicherungskarte mitnehmen. Damit kann man in der Regel problemlos abrechnen und muss die Behandlungskosten nicht vor Ort bezahlen. Auf der Rückseite der europäischen Krankenversicherungskarte befindet sich eine Notfallnummer, die bei Bedarf kontaktiert werden kann.