Geburt

Ein Baby ist unterwegs. Was für eine wunderbare Neuigkeit! Nun beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der einige Veränderungen mit sich bringt. 

Auch beim Krankenversicherungsschutz stellen sich jetzt neue Fragen, wie zum Beispiel welche Leistungen durch welche Versicherungen gedeckt sind.

Leistungen BASIS ambulant

  • Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für sieben Routineuntersuchungen während der Schwangerschaft bei einem Arzt, einer Ärztin oder einer Hebamme, sowie für zwei Ultraschalluntersuchungen (eine zwischen der 12. und 14., eine weitere zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche). Im Fall einer Risikoschwangerschaft werden so viele (Ultraschall-) Untersuchungen wie nötig übernommen.
     
  • Sie vergütet den Ersttrimestertest zur pränatalen Abklärung des Risikos der Trisomien 21, 18 und 13 anhand der Messung der Nackentransparenz in der Ultraschalluntersuchung (12.-14. Schwangerschaftswoche) sowie der Bestimmung von bestimmten Faktoren im mütterlichen Blut und weiterer mütterlicher und fötaler Faktoren (u.a. Alter der Mutter)
     
  • Ein Trisomie-Test (nicht-invasiver Pränatal-Test NIPT) wird übernommen zur Untersuchung auf eine Trisomie 21, 18 oder 13 bei Einlingsschwangerschaften ab der 12. Schwangerschaftswoche, wenn ein erhöhtes Risiko einer Trisomie 21, 18 oder 13 vorliegt. Dieses Risiko muss vorher mit dem Ersttrimester-Test bestimmt worden sein (siehe oben). Ein erhöhtes Risiko liegt vor, wenn dieses 1:1000 oder höher ist. Ein positives Resultat im NIPT sollte in einer Fruchtwasseruntersuchung bestätigt werden.

Leistungen BASIS stationär

  • Die Kosten einer Geburt werden vergütet, wenn diese von einem Arzt, einer Ärztin oder einer Hebamme begleitet wird, sei es im Spital, zu Hause oder in einem Geburtshaus.
     
  • Die Spital- und Pflegekosten für das gesunde Neugeborene, die während des Spitalaufenthalts mit seiner Mutter anfallen, gehören zu den Mutterschaftsleistungen, d.h. sie gehen zu Lasten der Versicherung der Mutter (ohne Kostenbeteiligung). Wird aber das Neugeborene krank, dann gehen die Kosten zu Lasten des Versicherers des Neugeborenen (mit Kostenbeteiligung).

Gymnastikkurs als Vorbereitung für die Geburt und als Unterstützung, Entlastung während der Schwangerschaft. KLuG vergütet aus den Zusatzversicherungen SANA und COMPLETA 75%, max. CHF 200.– pro Kalenderjahr, an von KLuG anerkannte Kurse.

Aus der BASIS vergütet KLuG drei Sitzungen Stillberatung, vorausgesetzt diese werden von einer Hebamme oder speziell ausgebildeten Pflegefachpersonen, durchgeführt.

Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 wurde die Entrichtung des Stillgeldes zugunsten der Stillberatung aufgehoben.

Aus der BASISwerden die Kosten von maximal drei Stillberatungen, die von Hebammen oder speziell ausgebildeten Pflegefachpersonen durchgeführt werden übernommen. 

Die Rückbildungsgymnastik soll nach der Geburt bei der Frau die Rückbildung der schwangerschaftsbedingten Veränderungen unterstützen.

KLuG vergütet aus den Zusatzversicherungen SANA und COMPLETA 75%, max. CHF 200.– pro Kalenderjahr, an von KLuG anerkannte Kurse.

Für den Bereich Schwangerschaft (Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsturnen) werden 75%,
max. CHF 500.– / CHF 750.– pro Kalenderjahr, bezahlt. 

Treffen Sie Ihre Wahl aus der Liste der kantonalen anerkannten Spitäler. Je nach Spital-Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons zu wählen.

Geburtshäuser sind den Spitälern gleichgestellt. Es gelten die gleichen Wahlmöglichkeiten. Falls Sie ein Geburtshaus wählen, das nicht in der kantonalen Liste aufgeführt ist, können die ambulanten Kosten nach Zeitaufwand und gültigem Hebammentarif bezahlt werden.

BASIS
Aus der BASIS erhalten Sie die Kosten nach geltendem Tarif oder Vertrag der Hebamme.

TOP
90% bis CHF 1'000.– an Geburtspool   

COMPLETA
90% bis CHF 1'500.– an Geburtspool   

HOSPITAL Halbprivat
Für eine Hausgeburt erhalten Sie eine Geburtspauschale von CHF 1'500.–.  

HOSPITAL Privat
Für eine Hausgeburt erhalten Sie eine Geburtspauschale von CHF 3'000.–.  

HOSPITAL FLEX
Für eine Hausgeburt erhalten Sie je nach gewählter Variante folgende Geburtspauschale:

Variante HOSPITAL FLEX 1
(Sie erhalten CHF 500.– pro Geburt.)

Variante HOSPITAL FLEX 2
(Sie erhalten CHF 1'000.– pro Geburt.)

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