Aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden in der Regel keine zahnärztlichen Behandlungen übernommen. Vergütet werden lediglich zahnärztliche Behandlungen, die durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt sind.
Diese Erkrankungen sind in den Artikeln 17 bis 19 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt: Gemäss ständiger Rechtsprechung ist die Liste der Erkrankungen, die eine zahnärztliche Behandlung erfordern, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geht, abschliessend. Fragen Sie uns vor der Behandlung auf jeden Fall an, ob es sich um eine Pflichtleistung handelt oder nicht. Wir beraten Sie gerne.
Aus den Zusatzversicherungen TOP und COMPLETA vergütet KLuG bis zum 20. Altersjahr 75% der Kosten, max. CHF 10'000.– pro Kalenderjahr an Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen.