Fast jeder braucht früher oder später einmal eine Brille oder Kontaktlinsen. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen Beitrag von CHF 180.– pro Jahr an ärztlich verordnete Brillengläser und Kontaktlinsen.
Bei sehr starken Sehfehlern oder bei bestimmten gesetzlich definierten Erkrankungen übernimmt die Versicherung – unabhängig vom Alter der versicherten Person – höhere Beiträge an Sehhilfen. Fragen Sie bei uns nach, ob das bei Ihnen der Fall ist. Die Leistungen für Sehhilfen unterliegen wie die übrigen Leistungen der Krankenversicherung der Kostenbeteiligung.
Mit COMPLETA oder TOP profitieren Sie sofort von überdurchschnittlichen Leistungen an Ihre Sehhilfen. Bis zu CHF 300.– erhalten Sie pro Jahr an Ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen.