Krankheiten können jeden treffen. Daher ist es wichtig, sich abzusichern. Die Kapitalversicherung KTI richtet sich an Personen, die nicht oder nur teilweise durch die obligatorischen Versicherungen (BVG) versichert sind und bietet eine zusätzliche Absicherung bei Invalidität und Tod durch Krankheit. KTI leistet unabhängig von Sozialversicherungen je nach versicherter Deckung bei Invalidität und/oder Tod durch Krankheit eine vereinbarte Kapitalzahlung. Bei Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit besteht eine Prämienbefreiung. Die Höhe der Leistungen kann für Tod und Invalidität separat und individuell in Abstufungen von jeweils CHF 10'000.- bis maximal CHF 500‘000.- bestimmt werden.
Die Todesfall-Invaliditäts-Risikoversicherung ermöglicht es Ihnen zudem allfällige Hypotheken oder Geschäftskredite abzusichern.