Deckungslücken

Die Grundversicherung schützt vor vielen finanziellen Risiken, es gibt jedoch auch Lücken, die Sie kennen sollten: Werden Spitalaufenthalte, nicht kassenpflichtige Medikamente, Nottransporte ausreichend abgedeckt? Oder lauern hier finanzielle Stolpersteine? Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr über diese Deckungslücken und welche weitreichenden finanziellen Konsequenzen sie haben können.

Als Grundversicherte oder Grundversicherter haben Sie das Recht, ein Spital auszuwählen, das auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist. Wenn Sie sich freiwillig für eine Behandlung oder einen Aufenthalt in einem nicht gelisteten Spital entscheiden - beispielsweise weil Sie von einem bestimmten Arzt operiert werden möchten – besteht keine Garantie für die Kostenübernahme. In diesem Fall übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung höchstens den Tarif Ihres Wohnkantons. Die darüber hinausgehenden Kosten müssen selbst getragen werden. Hingegen werden bei einem medizinischen Notfall, der eine Einweisung in ein nicht gelistetes Spital nach sich zieht, die Kosten für Aufenthalt und Behandlung in der allgemeinen Abteilung abzüglich der Franchise und des Selbstbehalts erstattet.

Es ist wichtig zu beachten: Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für eine Behandlung oder einen Aufenthalt in einer privaten oder halbprivaten Abteilung.

Mit unseren Spital Zusatzversicherungen, Hospital ECO, Hospital Halbprivat und Hospital Privat können Sie Deckungslücken im stationären Bereich schliessen und sich optimal absichern. Die Spitalzusatzversicherung FLEX bietet Ihnen zudem die volle Flexibilität, um kurz vor Spitaleintritt zu entscheiden, ob Sie im halbprivaten oder im privaten Bereich versorgt werden möchten.

Beiträge an Medikamente sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Viele Medikamente werden von der Grundversicherung gedeckt, was den Zugang zu lebenswichtigen Behandlungen erleichtert. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Medikamente automatisch abgedeckt sind. Es gibt eine Liste von Medikamenten, die als nichtpflichtig gelten und daher selbst bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich im Voraus über die Kosten zu informieren und gegebenenfalls alternative Lösungen zu suchen.

Das Angebot der KLuG umfasst verschiedene Zusatzversicherungen wie TOP, COMPLETA und COMPLETA PLUS. Diese Versicherungspakete richten Beiträge an nicht kassenpflichtige Medikamente aus und schliessen Deckungslücken.

Die Deckung von Notfalltransporten in der obligatorischen Krankenversicherung ist nicht immer ausreichend. Je nach Transportmittel können die Kosten für solche Transporte leicht mehrere Tausend Franken betragen, während die Grundversicherung unabhängig davon, ob es sich um einen Nottransport per Ambulanz oder per Helikopter handelt, lediglich maximal 500 Franken pro Jahr zurückerstattet. 

Das Risiko einer Rückführung (Repatriierung) vom Ausland in die Schweiz ist in der Grundversicherung gar nicht abgedeckt. Ein Rückflug mit einem Ambulanzjet kann jedoch, je nach Land, aus dem der Rücktransport erfolgt, bis zu 100'000 Franken kosten. Mit den Zusatzversicherungen TOP oder COMPLETA können Sie diese Deckungslücke schliessen.

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