FAQ: Leistungen
KLuG benötigt die Originalrechnung.
Trennen Sie den Einzahlungsschein vorher ab, denn Sie müssen das Honorar Ihrem Arzt selbst überweisen. Die Originalrechnung senden Sie der KLuG zur Abrechnung und Gutschrift ein. Die Kopie behalten Sie für Ihre Unterlagen.
Ja, unter folgender Voraussetzung:
Solange Sie sich für eine begrenzte Zeit ins Ausland begeben, Ihren Wohnsitz aber nicht dorthin verlegen, sind Sie weiterhin in der Schweiz versicherungspflichtig.
Auch in diesen Fällen muss ein Formular ausgefüllt werden.
Nur mit der Unfallmeldung kann KLuG herausfinden, ob eine andere Versicherung für die Unfallkosten aufkommt. Lehrlinge etwa sind über ihren Arbeitgeber unfallversichert. Und wenn eine andere Person den Unfall verursacht hat, kommt der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zum Zug. Das Unfallformular für Kinder finden Sie hier.
Podologen sind keine Leistungserbringer im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes.
Auch ist die Fusspflege an sich keine kassenpflichtige Leistung. Lediglich die Fusspflege bei Diabetikern gilt als kassenpflichtig, wenn Sie im Rahmen der Spitex oder im Pflegeheim von zugelassenen Krankenschwestern oder Krankenpflegern auf ärztliche Anordnung hin erbracht wird. Die Fusspflege im Rahmen der Grundpflege beschränkt sich auf das Schneiden der Nägel und allenfalls auf das Einsalben der Füsse.
Der Selbstbehalt beim Bezug eines Arzneimittels beträgt grundsätzlich 10 Prozent (nach Erreichen der abgeschlossenen Franchise). Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine Änderung in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Für Arzneimittel, welche bei den Kosten einen bestimmten Grenzwert überschreiten, erhöht sich der Selbstbehalt von 10 auf 40 Prozent.
Ausnahme: Wenn medizinische Gründe gegen die Einnahme eines Generikums oder Biosimilars (Nachahmerpräparat von Biopharmazeutika) sprechen und der Arzt bzw. die Ärztin dies begründet, können Sie weiterhin ein teureres Originalpräparat ohne höheren Selbstbehalt beziehen.
Erkundigen Sie sich in Ihrer Arztpraxis oder in der Apotheke nach günstigeren Alternativen. Vergleichen Sie die Preise und beziehen Sie wenn möglich Nachahmermedikamente statt teurere Originalpräparate.
Medikamente sind in der Regel zwanzig Jahre lang patentgeschützt. Danach können Nachahmerprodukte mit denselben Inhaltsstoffen hergestellt werden. Sie sind bezüglich ihres Wirkstoffes, ihrer Darreichungsform und ihrer Dosierung mit dem Originalpräparat identisch. Generika sind somit genauso wirksam, kosten aber weniger, da keine Forschung - und Entwicklungskosten angefallen sind.